Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz (VerpackG). Es verpflichtet Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen erstmals mit Ware befüllen und an Endverbraucher weitergeben, zur Beteiligung an einem dualen System. Ziel ist es, die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen transparent und umweltgerecht zu gestalten.
Wer ist zur Lizenzierung verpflichtet?
Wenn Sie Verpackungen gewerblich nutzen und diese typischerweise bei privaten Endverbrauchern oder vergleichbaren Anfallstellen (z. B. Gastronomiebetrieben, kleinen Handwerks- oder Landwirtschaftsbetrieben) als Abfall anfallen, sind Sie zur Systembeteiligung verpflichtet.
Das betrifft insbesondere Verkaufsverpackungen, Serviceverpackungen (z. B. Pizzakartons, Snackboxen, Einwegbecher) und Versandverpackungen.
Was bedeutet das für Sie?
Unsere Verpackungen sind nicht automatisch lizenziert.
Als gewerblicher Käufer sind Sie selbst verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten. Das bedeutet insbesondere:
Eine Registrierung im LUCID-Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
Einen Vertrag mit einem dualen System zur Beteiligung Ihrer Verpackungsmengen
Eine regelmäßige Mengenmeldung
Unser Service für Sie (optional)
Um Ihnen Aufwand zu ersparen, bieten wir auf Wunsch die Möglichkeit, bestimmte Serviceverpackungen bereits vorlizenziert von uns zu erwerben.
Wenn Sie diese Option wählen, übernehmen wir die Lizenzierung bei einem dualen System für Sie. In diesem Fall erhalten Sie auf Ihrer Rechnung einen entsprechenden Hinweis als Nachweis.
Wenn Sie diesen Service nutzen möchten oder Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an!
Hinweis: Dieser Text dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Weitere Informationen finden Sie bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister:
* Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. zzgl. Versandkosten.
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